[[08.08.06_-_zahnaerzte_muessen_rabatt_an_privatpatienten_weitergeben]] Gute-News

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Wenn Zahnärzte Herstellerrabatte erhalten, z.B. bei Implantaten, müssen Sie diese
auch an ihre Privatpatienten weitergeben. Solche Rabatte können immerhin bis zu
50 Prozent betragen.

Ein diesbezügliches Urteil fällte Ende Juni bereits das Verwaltungsgericht in
Mainz.
08.08.06_-_zahnaerzte_muessen_rabatt_an_privatpatienten_weitergeben, Rev. 1, Zuletzt geändert 2006-08-09 07:39, 934 Aufrufe
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