Wie die Nachrichtenagenturen dpa ddp und Reuters gestern meldeten, ist der massenhafte Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen nach Ansicht der Bundesanwaltschaft nicht strafbar. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wandte sich Bundesanwalt Gerhard Altvater gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, das einen Versandhändler wegen des Vertriebs von T-Shirts, Buttons und anderen Artikeln mit durchgestrichenen und zerstörten Hakenkreuzen zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt hatte.
Unmissverständliche Distanzierung ist Pflicht
Der Angeklagte habe damit eindeutig seine Missachtung der Nazi- Ideologie zum Ausdruck gebracht und nicht etwa deren Unterstützung, argumentierte der Bundesanwalt. Allerdings dürften Embleme nur straffrei bleiben, wenn sie eine unmissverständliche Distanzierung vom NS-Gedankengut zum Ausdruck brächten.
Der BGH überprüfte erstmals die umstrittene Strafbarkeit des Verkaufs von Anti-Nazi-Symbolen. Das Stuttgarter Landgericht hatte den angeklagten Händler wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen, obwohl das Gericht selbst davon ausgegangen war, dass die Artikel eindeutig gegen die Nazi-Ideologie gerichtet waren. Die Richter hatten argumentiert, sie hätten eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an die verbotenen Embleme verhindern wollen.
Politiker erleichtert über Hakenkreuz-Urteil
"Schlappe für eine weltfremde Justiz", "schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft Stuttgart": Politiker von SPD, Grünen und FDP werten das Bundesgerichtshof-Urteil zu Anti-Nazi-Symbolen als überfällige Korrektur des Stuttgarter Landgerichts - und als Ermutigung für engagierte Bürger.
Dem Urteil des BGH zufolge ist ein durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen. Damit erweiterten die Richter die Möglichkeiten des Protests gegen den Rechtsextremimus. Das Hakenkreuz dürfe in einer Darstellung straflos verwendet werden, wenn das Symbol "offenkundig und eindeutig" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringe. Dies gelte selbst dann, wenn solche Anti-Nazi-Symbole aus kommerziellen Interessen massenhaft vertrieben würden.
Der Vorsitzende verdeutlichte aber, dass Anti-Nazi-Symbole nur dann nicht strafbar seien, wenn die Nazi-Gegnerschaft für jeden Beobachter auf Anhieb erkennbar sei. Diese Eindeutigkeit sei wichtig, weil sonst eine Lockerung des Paragrafen von der rechtsextremen Szene missbraucht werden könne. "Wir glauben, wir haben mit dem Urteil eine wichtige Hürde geschaffen, um Missbrauch zu verhindern", sagte der vorsitzende Richter, Winkler.
Deutliche Worte fand Claudia Roth, Bundesvorsitzende der Grünen: "Das Urteil ist eine Schlappe für eine weltfremde Justiz, die die Realitäten im Land aus den Augen verloren hatte, mit ihrem Verbotsurteil Misstrauen in den Rechtsstaat schürte - und mit ihrer vollkommen absurden Sichtweise leider bis in den Bundestag hinein Anhänger fand", sagte Roth.
Roth wertete den Urteilsspruch als eine Ermutigung für alle, die sich friedlich und offensiv gegen Rechtsextremismus zur Wehr setzen wollen - "gerade auch für junge Menschen, die wir in ihrem Engagement für Demokratie gegen alte und neue Nazis doch unterstützen müssen und nicht entmutigen dürfen."
Bundesanwalt Gerhard Altvater betonte, das BGH-Urteil schaffe mehr Rechtssicherheit. Für alle, die einen Anti-Nazi-Button tragen, bedeute das Urteil "die Befreiung vom Risiko der Strafbarkeit, das bisher noch gegeben war".
16.03.07_-_anti_-_nazi_symbole_nun_doch_nicht_strafbar, Rev. 2, Zuletzt geändert 2007-03-16 16:23, 755 Aufrufe
