19.04.06 - Akupunktur nun auch für Kassenpatienten
Nun wurde es entlich positiv entschieden: Die schonende Behandlungsform
der Akupunktur wird nun auch für Kassenpatienten zugelassen. Das bedeutet,
dass nach Umsetzung der Entscheidung durch das Bundesgesundheitsministerium
die gesetzlichen Krankenkassen offiziell diese Leistungen bezahlen können.
Akupunktur zur Behandlung von Rückenschmerzen und Knieleiden wurde hierfür
insbesondere bewertet, worauf sich auch die nun erfolgte Entscheidung bezieht.
19.04.06_-_akupunktur_nun_auch_fuer_kassenpatienten, Rev. 1, Zuletzt geändert 2006-04-19 07:36, 873 Aufrufe