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Mieterrechte durch Bundesgerichtshof gestaerkt

Die sogenannte "Renovierungsklausel" hatte vorm Bundesgerichtshof keine Bestand.

Vereinbarungen im Mietvertrag sind demnach unwirksam, wenn dort pauschal
verlangt wird, dass eine fachgerechte Renovierung - ohne Rücksicht auf den
tatsächlichen Zustand der Wohnung - durchzuführen ist.

siehe Aktenzeichen VIII ZR 316/06 des BGH.
mieterrechte_durch_bundesgerichtshof_gestaerkt, Rev. 1, Zuletzt geändert 2007-09-13 12:53, 456 Aufrufe
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