Verbraucherschutz gestärkt gegenüber Versicherungen
Januar 2008
Der Gesetzgeber hat mit einer Neuerung im VVG (Versicherungsvetragsrecht) die Situation der Verbraucher
gestärkt. Bisher konnten Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die komplette Zahlung eines Schadens
verweigern. Nun gilt diese pauschale Ablehnung nicht mehr. Vielmehr muss individuell bewertet werden,
wie hoch der Grad der Verschuldung ist, wovon dann die Zahlung bzw. die Teilzahlung eines Schadens
abhängig gemacht wird.
verbraucherschutz_gestaerkt_gegenueber_versicherungen, Rev. 1, Zuletzt geändert 2008-01-24 00:34, 270 Aufrufe