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Verspaetete Zuege - Schadensersatzpflicht in alle EU-Staaten

25.09.07

Das Europaparlament hat heute eine bürger- und verbraucherfreundliche Verordnung beschlossen. Bahnreisende
werden künftig deutlich besser gestellt. Dies betrifft zum einen Schadensersatz bei Zugverspätungen zum
anderen bessere Informations- und Auskunftspflichten der Bahngesellschaften gegenüber den Kunden.

Wenn künftig Züge mehr als 1 Stunde verspätet sind, muss der Kunde 25% des Fahrpreises zurückerstattet
bekommen. Bei mehr als 2 Stunden Verspätung ist die halbe Ticketgebühr gar zurückzufordern. Gegenüber
jetzt ist dies dann eine Verbindlichkeit und keine Kulanz mehr. Bis 2009 soll in allen EU-Staaten diese
Verordnung umgesetzt werden. In Deutschland ist schon nächstes Jahr damit zu rechnen.
verspaetete_zuege_-_schadensersatzpflicht_in_alle_eu-staaten, Rev. 1, Zuletzt geändert 2007-09-25 21:26, 349 Aufrufe
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